Reiseausfall-Versicherung
Sicherheit für alle Reiseteilnehmer!
Mit der Buchungsbestätigung ist für Sie eine Reiseausfall-Versicherung abgeschlossen.
Diese Versicherung beinhaltet auch die nach §651 k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses, des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden (Versicherten) für die Rückreise entstehen.
Bei den Reiseunterlagen finden Sie den Sicherungsschein. Er garantiert Ihnen - zusammen mit den Buchungs- und Zahlungsbelegen - die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Versicherungsfalle.
Um die für Ferienhäuser üblichen hohen Stornogebühren durch Reiserücktritt (z.B. durch Krankheit) zu vermeiden, ist der Abschluß einer Reiserücktritt-Versicherung unbedingt zu empfehlen. MC-Fincaservice schließt daher automatisch für Sie eine Reiserücktritt-Versicherung ab, außer Sie weisen ausdrücklich darauf hin, keine Versicherung über MC-Fincaservice abschließen zu wollen.

