Reisebedingungen
Das Team von MC-Fincaservice GmbH (MC) wird immer bemüht sein, Ihren Urlaub so angenehm wie möglich zu gestalten. Daher sollten Sie genau wissen, welche Leistungen Sie von uns zu erwarten haben und welche Verbindlichkeiten Sie eingehen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Reisebedingungen, denn mit Ihrer telefonischen oder schriftlichen Buchung erkennen Sie unsere Regelungen an.
1. Vertragsschluss
Die Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen kann, wird mit dem Zugang bei MC verbindlich. Sie haften als Anmeldender für alle Vertragspflichten der von Ihnen durch Sie in der Anmeldung bzw. Reisebestätigung aufgeführten Teilnehmer.
Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Prospekts bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie darüber hinaus durch Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung.
Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 14 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente gegen Zahlungsnachweis sofort zusenden bzw. spätestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln es sei denn, es läge bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. (vgl. Ziffer 5.).
2. Bezahlung
Nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von € 260,- fällig soweit nicht Fremdleistungen betroffen sind. Die verlangten Preise für Fremdleistungen, die separat ausgewiesen sind, müssen vom Reisenden an MC vollumfänglich und unverzüglich nach Erhalt der Rechnung vor Reisebeginn bezahlt werden, da sonst ein Zurückhaltungsrecht und Schadensansprüche seitens des Fremdanbieters bestehen können.
Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
Der Restbetrag wird 28 Tage vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungs-Scheines im Sinne des § 651 k BGB fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb der 28 Tage Frist ist der gesamte Betrag sofort und vor Reiseantritt fällig. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung oder nur Teilzahlung des Reisepreises kann MC vom Vertrag zurücktreten und eventuell Schadenersatz verlangen (vgl. Regelung unter Ziffer 5). Bei Nichtzahlung oder auch Teilzahlung behält sich MC vor, den Zutritt zum Mietobjekt vor Ort zu verweigern oder sonstige Reiseleistungen zurückzubehalten. Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von bis zu € 10,- pro Mahnung sowie Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf die Zahlungsansprüche zu erheben.
3. Leistungen / Preise
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unserem Katalog, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/ Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Abweichung von der Schriftformklausel.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von MC nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie z.B. Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen. Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.
4. Überbelegung
Sollte der Reisende ohne Genehmigung von MC mehr Personen/Reiseteilnehmer beherbergen als die im Katalog angeführte Maximalbelegung, gilt folgendes: Bei Überbelegung, d. h. wenn die im Katalog ausgewiesene Maximalbelegung überschritten wird, kann MC pro weitere Person 80 % des Mietpreises verlangen wie er sich aus dem Maximalbelegungspreis anteilig pro Person ergibt.
5. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe der Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei MC.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z. B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe richtet sich zum einen nach dem Preis für die Beherbergung:
In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise fordern müssen, bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 20%, vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50%, ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn sowie bei Nichterscheinen 80%. Für separate Leistungen wie z. B. Flugtickets, die nicht in der Preisliste im Katalog aufgeführt und deren Preis separat in der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesen sind, gelten die üblichen Stornobedingungen der Leistungsträger wie Fluggesellschaften, die wir auf Anfrage mitteilen. MC wird Ihnen diese Stornobeträge bei Rücktritt auferlegen.
Es bleibt MC vorbehalten, den entstandenen Schaden bzgl. der nicht separat ausgewiesenen Reiseleistungen konkret gemäß § 651 i BGB zu berechnen. Bei der Berechnung des konkreten Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.
6. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Aufgrund der straffen Bedingungen des Rücktritts und dem damit verbundenen hohen Kostenaufwand im Risikofall, ist bei Buchung in Ihrem Interesse der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) zu empfehlen. MC hat einen Rahmenvertrag mit der Versicherung Hanse Merkur zu günstigen Konditionen abgeschlossen und wird auf Ihren Wunsch eine RRV in Ihrem Namen abschließen. Die genauen Versicherungsbedingungen entnehmen Sie bitte den in den Reiseunterlagen beiliegenden Policen.
7. Umbuchungen
Werden auf Wunsch des Kunden nur geringfügige Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseantritts, der Reiseteilnehmer oder der Beförderung bis 75 Tage vor Reiseantritt herbeigeführt, kann, wenn es möglich ist eine Umbuchung erfolgen. In diesem Fall wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 50,- erhoben. Umbuchungen, deren Mietbeginn 75 Tage oder weniger bevorsteht, sind, wenn überhaupt möglich, nach Aufwand zu berechnen.
8. Haftung
Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Flüge, RRV etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich von dem Reisepreis der Finca gesondert ausgewiesen werden und daher Fremdleistungen darstellen, haften wir nicht für vertragliche Ansprüche.
Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Für alle Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und nur Sachschäden betreffen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis € 4.100,- bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser € 4.100 übersteigt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss des Komplett- bzw. Basisschutzes über MC.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie vertragliche Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c BGB bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.
9. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich vor Ort mitzuteilen.
10. Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Alle Angaben in unseren Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die Reisebedingungen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist soweit gesetzlich zulässig München.
11. Veranstalter
MC-Fincaservice Touristik und Ferienimmobilien GmbH
Kurfürstenstr. 34, D-80801 München,Geschäftsführer: Thomas Krauß
Amtsgericht München HRB 113 428

